Vom Finfluencer zum Finanzberater in drei Posts? 

BaFin und ESMA verschärfen Regeln

Trust me Bro! – bringt womöglich Follower für Finanzcontent, genügt allein aber nicht für Rechtssicherheit. Klarheit bringt hier jetzt ein Factsheet, gemeinsam erstellt von der BaFin und der europäische Finanzaufsichtsbehörde ESMA, mit erstmals verbindlichen Leitlinien für sogenannte Finfluencer. Es zeigt: Wer in sozialen Medien über Finanzen postet, trägt Verantwortung und muss Transparenz- und Sorgfaltspflichten einhalten. Irreführende Inhalte können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Factsheet richtet sich primär an Influencer, die über Finanzprodukte oder -dienstleistungen posten, ist aber auch für Unternehmen interessant, die mit solchen zusammenarbeiten. Was müssen Finfluencer beachten? In den europaweit einheitlichen Standards werden drei zentrale Pflichten konkretisiert:

1. Verantwortung für Inhalte

Finfluencer haften persönlich für ihre Posts. Irreführende oder fahrlässige Empfehlungen können nicht nur Follower finanziell schädigen, sondern auch aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen für den Influencer selbst haben.

2. Transparenzpflicht bei Kooperationen

Jede Form der Vergütung – ob Geld, Sachleistungen oder eigene Investments – muss klar und verständlich offengelegt werden. Auch indirekte finanzielle Vorteile fallen hierunter.

3. Besondere Sorgfaltspflichten

Bei der Bewerbung von Finanzprodukten gelten erhöhte Anforderungen, da fehlerhafte Darstellungen erhebliche finanzielle Schäden bei Verbrauchern verursachen können.

Welche Relevanz hat das Factsheet für Unternehmen?

Kooperieren Sie mit Influencern für Ihre Finanzprodukte? Dann sollten Sie Verträge und Content-Vorgaben dringend überprüfen. Unternehmen können als Auftraggeber mithaften, wenn Influencer gegen diese Vorgaben verstoßen.

Click zur BaFin | Veröffentlichung vom 9. Januar 2025: Mehr Transparenz für Finfluencer

Click zur ESMA | Factsheet: Finfluencer – Tipps für eine verantwortungsvolle Werbung 

Click zum Beitrag | neun Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung

Click zum Beitrag | Finanztipps auf Social Media: Hierauf ist zu achten